Antragsformulare


 

 

 

 

Informationen zum Bildungspaket


Ihr Kind hat einen Anspruch auf das Bildungspaket, wenn Sie:

- leistungsberechtigt nach dem SGB II (insbesondere Arbeitslosengeld II oder 

  Sozialgeld) sind 

  ACHTUNG Zuständigkeit: Jobcenter 

oder

- Sozialhilfe nach dem SGB XII oder nach §2 AsylbLG

  ACHTUNG Zuständigkeit: Stadt- bzw. Kreisverwaltung 

oder

- Wohngeld oder den Kinderzuschlag nach dem BKGG bekommen.

  ACHTUNG Zuständigkeit: Stadt- bzw. Kreisverwaltung 

 

Ihr Kind hat damit einen Rechtsanspruch auf Bildung und Mitmachen.

Folgende Leistungen sind Bestandteil des Bildungspaketes:

1. Mittagessen in der Schule

2. Kultur, Freizeit und Sport

3. Ausflüge und Klassenfahrten

4. Lernförderung

5. Schulbedarf

6. Schülerbeförderung

 

 

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