Informationen zum Bildungspaket

Ihr Kind hat einen Anspruch auf das Bildungspaket, wenn Sie:

- leistungsberechtigt nach dem SGB II (insbesondere Arbeitslosengeld II oder 

  Sozialgeld) sind 

  ACHTUNG Zuständigkeit: Jobcenter 

oder

- Sozialhilfe nach dem SGB XII oder nach §2 AsylbLG

  ACHTUNG Zuständigkeit: Stadt- bzw. Kreisverwaltung 

oder

- Wohngeld oder den Kinderzuschlag nach dem BKGG bekommen.

  ACHTUNG Zuständigkeit: Stadt- bzw. Kreisverwaltung 

 

Ihr Kind hat damit einen Rechtsanspruch auf Bildung und Mitmachen.

Folgende Leistungen sind Bestandteil des Bildungspaketes:

1. Mittagessen in der Schule

2. Kultur, Freizeit und Sport

3. Ausflüge und Klassenfahrten

4. Lernförderung

5. Schulbedarf

6. Schülerbeförderung

 

Weitere Informationen und die Antragsvordrucke erhalten Sie auch im Sekreteriat unserer Schule.

 

Die gesamten Information über das Bildungspaket und die Antragsvordrucke können Sie hier einsehen. 

  

 

 

Elternbrief Bildungspaket.pdf
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