Ihr Kind hat einen Anspruch auf das Bildungspaket, wenn Sie:
- leistungsberechtigt nach dem SGB II (insbesondere Arbeitslosengeld II oder
Sozialgeld) sind
ACHTUNG Zuständigkeit: Jobcenter
oder
- Sozialhilfe nach dem SGB XII oder nach §2 AsylbLG
ACHTUNG Zuständigkeit: Stadt- bzw. Kreisverwaltung
oder
- Wohngeld oder den Kinderzuschlag nach dem BKGG bekommen.
ACHTUNG Zuständigkeit: Stadt- bzw. Kreisverwaltung
Ihr Kind hat damit einen Rechtsanspruch auf Bildung und Mitmachen.
Folgende Leistungen sind Bestandteil des Bildungspaketes:
1. Mittagessen in der Schule
2. Kultur, Freizeit und Sport
3. Ausflüge und Klassenfahrten
4. Lernförderung
5. Schulbedarf
6. Schülerbeförderung