Informationen zum Bildungspaket
Ihr Kind hat einen Anspruch auf das Bildungspaket, wenn Sie:
- leistungsberechtigt nach dem SGB II (insbesondere Arbeitslosengeld II oder
Sozialgeld) sind
ACHTUNG Zuständigkeit: Jobcenter
oder
- Sozialhilfe nach dem SGB XII oder nach §2 AsylbLG
ACHTUNG Zuständigkeit: Stadt- bzw. Kreisverwaltung
oder
- Wohngeld oder den Kinderzuschlag nach dem BKGG bekommen.
ACHTUNG Zuständigkeit: Stadt- bzw. Kreisverwaltung
Ihr Kind hat damit einen Rechtsanspruch auf Bildung und Mitmachen.
Folgende Leistungen sind Bestandteil des Bildungspaketes:
1. Mittagessen in der Schule
2. Kultur, Freizeit und Sport
3. Ausflüge und Klassenfahrten
4. Lernförderung
5. Schulbedarf
6. Schülerbeförderung
Weitere Informationen und die Antragsvordrucke erhalten Sie auch im Sekreteriat unserer Schule.
Die gesamten Information über das Bildungspaket und die Antragsvordrucke können Sie hier einsehen.
