Alle Unterlagen erhalten Sie vorab per Post oder zum download siehe unten.
Bitte denken Sie daran, den vollständigen Masern-impfschutz (Zweifachimpfung) Ihres Kindes bis zur Einschulung 2022 vorzuweisen. Wir benötigen dafür das Impfheft Ihres Kindes oder eine
ärztliche Bescheinigung.
Mit Beginn des Schuljahres 2022/2023 werden alle Kinder schulpflichtig, die in der Zeit vom
01.10. 2021 bis zum 30.09.2022
sechs Jahre alt werden.