Schullaufbahnempfehlung 2012

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Hier finden Sie

Informationen zu den weiterführenden Schulen

 

 

 

Rechtliche Bestimmungen:


NSchG § 6 (5): „Am Ende des 4. Schuljahrgangs gibt die Grundschule eine Empfehlung über die geeignete weiterführende Schulform ab. Hierzu führt die Schule einen Dialog mit den Erziehungsberechtigten, damit diese eine am Kindeswohl orientierte Schulformentscheidung treffen können. Die Erziehungsberechtigten entscheiden in eigener Verantwortung über die Schulform ihrer Kinder."
Erlass des MK vom 06.10.03: Ziel des Verfahrens (Erlass) „ …, die Erziehungsberechtigten durch umfassende Information und Beratung bei der Entscheidung … zu unterstützen."

Am Ende des 4. Schuljahrgangs gibt die Grundschule eine Empfehlung über die geeignete weiterführende Schulform ab.
Ziel ist es den Erziehungsberechtigten eine geeignete Entscheidungsgrundlage über die für ihr Kind geeignete Schulform zu geben.
Die Wahl der Eltern zwischen den weiterführenden Schulformen Haupt-, Realschule und Gymnasium ist frei und kann unabhängig von der empfohlenen Schulform erfolgen.
Eine Durchlässigkeit zwischen den einzelnen Schulformen wird garantiert.

Informationsveranstaltungen:
Im 1. Schulhalbjahr des 4. Schuljahrgangs werden die Eltern auf einem Informationsabend über
- den Bildungsauftrag, die Leistungsanforderungen und die Arbeitsweisen der weiterführenden
Schulen,
- die Empfehlungskriterien und ihre Anwendung,
- das Verfahren zur Erstellung der Schullaufbahnempfehlung sowie die Möglichkeiten eines
späteren Schullaufbahnwechsels informiert.

Schullaufbahnempfehlung:
Grundlagen der Empfehlung sind
- der Leistungsstand,
- die Lernentwicklung während der Grundschulzeit
- das Sozial- und Arbeitsverhalten und
- Erkenntnisse aus den Gesprächen mit den Eltern

Der Leistungsstand wird in Noten dokumentiert. Weitere Grundlagen der Empfehlung sind die Schülerpersönlichkeit und den Lernerfolg beeinflussende äußere Faktoren (z. B. lange Fehlzeiten wegen Krankheit etc.).
In der Zeugniskonferenz am Ende des 1. Schulhalbjahres des 4. Schuljahrgangs erfolgt eine erste Beratung über die voraussichtlich geeignete Schulform für jeden Schüler.
Die Empfehlung wird den Eltern anschließend schriftlich mitgeteilt.
Im Januar findet ein Beratungsgespräch über die Schulempfehlung mit den Eltern statt.
Hier wird über
- den Leistungsstand der Schüler sowie die damit verbundenen Anforderungen in den weiterführenden Schulen informiert,
- Informationen über alternative Wege zu dem von den Eltern gewünschten Schulabschluss sowie mögliche Konsequenzen, die sich für die Schüler ergibt, wenn eine Schulform gewählt wird, die nicht mit dem tatsächlichen Vermögen des Kindes übereinstimmen.
Nach dem Gespräch ist die von den Eltern gewünschte Schulform zu erfragen und zu notieren.
Die Zeugniskonferenz beschließt spätestens 4 Wochen vor dem Ende des Schuljahres für jeden Schüler eine Schullaufbahnempfehlung.
Diese wird gegen ein Schreiben mit Empfangsbestätigung den Eltern durch die Schule zugestellt.
Die Eltern haben dann die Möglichkeit ein erneutes abschließendes Beratungsgespräch zu führen.
Die Schulanmeldung an den weiterführenden Schulen müssen die Eltern selbstständig durchführen. Sie teilen die Schule, bei der ihr Kind angemeldet wurde, umgehend der Grundschule Wiepenkathen mit.