Anmeldung Einschulung 2013

Infos zum Anmelde- und Sprachfeststellun
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Mit Beginn des Schuljahres 2012/2013 werden alle Kinder schulpflichtig, die in der Zeit vom

 

01.09. 2011 bis zum 30.09.2012 


sechs Jahre alt werden.

Die Anmeldung an unserer Schule erfolgt bereits am

 

Montag, 07. Mai 2012,

 

da Ihr Kind im Rahmen der Anmeldung an einer Überprüfung ihrer/seiner Deutschkenntnisse (Sprachstandsfeststellung) und eventuell am Sprachförderkurs "Deutsch" teilnehmen muss.

§54a, Niedersächsisches Schulgesetz, Sprachfördermaßnahmen
Schülerinnen und Schüler, deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen, um erfolgreich am Unterricht teilzunehmen, sollen besonderen Unterricht zum Erwerb der deutschen Sprache oder zur Verbesserung der deutschen Sprachkenntnisse erhalten.
Kinder, deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen, um erfolgreich am Unterricht teilzunehmen, sind verpflichtet, im Jahr vor der Einschulung nach näherer Bestimmung durch das Kultusministerium an besonderen schulischen Sprachfördermaßnahmen teilzunehmen. Die Schule stellt bei den künftig schulpflichtigen Kindern fest, ob die Voraussetzungen des Satzes für Sprachfördermaßnahmen vorliegen.

Wer sein Kind vorzeitig einschulen möchte, den bitten wir, erst im März 2012 mit uns in Kontakt zu treten.

Informationen zur Anmeldung erhalten Sie auf den folgenden Seiten, auf einem Informationsabend an unserer Schule (Mo., 16.04.2012, 19.30 Uhr) oder ggfs. auch telefonisch (04141-82118) im Sekretariat unserer Schule.